Namenssynthese durch Dreieckshochzeit?
Liebe Community, Bei der Diskussion um die Änderung der Doppelnamen als Familienname für Kinder, wurde unter anderem auch der Vorschlag um Namenssynthesen (Schmidt + Müller wird zu Schiller) diskutiert. Hier würde mich interessieren, ob es hypothetisch möglich wäre, eine solche Namenssynthese durch eine Dreieckshochzeit legal umzusetzen? Angenommen Person Müller und Person Schmidt würden gerne heiraten und den Namen Schiller für ihre Familie nehmen. Könnten sie jetzt eine dritte Person namens Schiller bitten, kurzfristig (mit abgesichertem Ehevertrag und sonstigen Absicherungen) zum Zweck des Namensübertrags mit bspw. Person Müller standesamtlich zu heiraten, einen Antrag auf Namensänderung von Person Müller zu Schiller zu stellen, nach der erfolgreicher Änderung des Namens die Ehe annulliert (oder ggf. scheiden) und anschließend die eigentliche Ehe zwischen Person Müller (jetzt Schiller) und Person Schmidt vollziehen und den Familiennamen Schiller vollständig zu übernehmen?
Davon abgesehen, dass ich es mir sehr skurril und witzig vorstelle, wenn beides beim selben Standesamt stattfinden würde, welche rechtlichen Hürden oder Probleme würden dies verhindern?
Ich bin sehr gespannt auf eure Ansichten!